AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des SKC Computershop Katzenschläger, Sommerhausstr. 1, 4311 Schwertberg.
Stand: 25.01.2015
I. ALLGEMEINES
Der SKC Computershop Katzenschläger (in der Folge als SKC bezeichnet) hat die Lieferung von Computerhard- und –software, sowie -zubehör und die Erbringung von Service- und sonstigen computerbezogenen Dienstleistungen zum Geschäftszweck.
II. GELTUNGSBEREICH UND -ZEITRAUM
Sämtliche Rechtsgeschäfte werden seitens des SKC ausschließlich unter Zugrundelegung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils geltenden Fassung abgeschlossen, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Spätestens mit der Annahme der Ware bzw. Leistung anerkennt ein Kunde diese AGB.
Abänderungen oder Nebenabreden hinsichtlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung durch vertretungsbefugte Personen des SKC und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall. Unsere übrigen Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen AGB zu vereinbaren. Abweichenden Vertragsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
Es ist in diesem Zusammenhang beachtlich, dass die folgenden AGB aufgrund des ständigen Wandels der Gesetzgebung und der laufenden Weiterentwicklung auf dem technischen Sektor laufend aktualisiert werden. Die jeweils gültige Fassung ist im Internet unter www.skc.at abrufbar. Änderungen der AGB erlangen uneingeschränkte Gültigkeit für zukünftige Rechtsgeschäfte, sobald die aktualisierte Version der AGB im Internet unter dem obgenannten Link abrufbar ist.
Die sich für den SKC ergebenden Pflichten hinsichtlich eines Geschäftsfalles ergeben sich einerseits aus diesen AGB und andererseits konkludent aus dem jeweiligen Rechtsgeschäft oder ausdrücklich aus dem Umfang und Inhalt der durch den SKC ausgestellten Auftragsbestätigung.
Wiederverkäufer verpflichten sich gegenüber dem SKC, Verpflichtungen die ihnen ihrerseits aus diesen AGB entstehen an ihre Kunden weiterzuleiten und den SKC hinsichtlich etwaiger Schäden aus einer Verletzung solcher Verpflichtung schad- und klaglos zu halten.
III. LEISTUNGSERBRINGUNG
1. Leistungsumfang
Der SKC verpflichtet sich in Erfüllung von Kaufverträgen zur Lieferung von Computerhard- und –software sowie -zubehör; dies als Barverkauf oder durch Auftragserteilung aufgrund eines durch den SKC gelegten oder im Wege des Fernabsatzes zustande gekommenen Angebotes.
Installationen, Kompatibilitätsprüfungen oder Einschulungen, die separat verrechnet werden gelten als vertragliche Nebenleistungen.
Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Computerhardware werden durch den SKC aufgrund gesonderter Auftragserteilung verrichtet.
1.1 Besonderheiten hinsichtlich Computersoftware
Der SKC liefert ausschließlich Standardsoftware, wobei keine individuelle Anpassung an Kundenerfordernisse jeglicher Art vorgenommen wird.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die gelieferte Software einschließlich des Maschinencodes und des Materials zur Entwicklung der Software urheberrechtlich geschützt sind und dass der Erwerb der Software samt Softwarelizenz ausschließlich zur Verwendung, nicht aber zur Verwertung der Software berechtigt (einfaches Nutzungsrecht). Der Kunde verpflichtet sich, den SKC bei zivil- oder strafrechtlicher Inanspruchnahme seinerseits aus Verletzung dieser Nutzungsbeschränkung schad- und klaglos zu halten.
Eine Softwarekopie darf nur zu Datensicherungszwecken und Installationen erfolgen, soweit dies technisch zwingend notwendig ist.
1.2. Besonderheiten hinsichtlich kundenseitig beigestellter Komponenten
Beinhaltet das Rechtsgeschäft mit einem Kunden Computerhard- und –software bzw. Dienstleistungen, die mit kundenseitig beigestellter Computerhard- und –software kombiniert oder an dieser erbracht werden sollen, so kommt es zu keiner Kompatibilitätsprüfung durch den SKC.
Das Letztgenannte gilt nicht für den Fall, dass eine solche Kompatibilitätsüberprüfung mittels ausdrücklichem und genau definiertem, kostenpflichtigem Kundenauftrag vereinbart wurde.
2. Erfüllungsort
Erfüllungsort sämtlicher Rechtsgeschäfte ist der Firmenstandort des SKC in 4311 Schwertberg, Sommerhausstr. 1.
3. Leistungserbringung
Der SKC ist zur Leistungserbringung in Form von Teilleistungen berechtigt.
4. Leistungserbringung durch Substituten
Der SKC ist berechtigt auf eigenes Risiko andere Unternehmer mit der Erbringung von Leistungen in seinem Namen zu beauftragen.
III. VERTRAGSABSCHLUSS
1. Angebotslegung durch den SKC
Sämtliche Angebote die durch den SKC gelegt werden verstehen sich für die Dauer der Angebotsfrist vorbehaltlich erkennbarer Irrtümer hinsichtlich der genannten Preise und Mengen als verbindlich, darüber hinaus als unverbindlich.
2. Rücktrittsrecht
Es besteht kein allgemeines Rücktrittsrecht des Kunden von durch den SKC angenommenen Verträgen.
Erfolgt ein Vertragsrücktritt direkt nach Auftragserteilung, also noch bevor der SKC Dispositionen im Hinblick auf die Auftragserfüllung getätigt hat, so gilt eine Stornogebühr von 20 % der Nettoauftragssumme, zuzüglich der Umsatzsteuer von 20 %. Bei Rückritt nach Beschaffung der zur Auftragsdurchführung notwendigen Hard- und Sorftwarekomponenten durch SKC von 40 % der Nettoauftragssumme, zuzüglich der Umsatzsteuer von 20 % dieser Stornogebühr als vereinbart.
Soweit dies gesetzlich möglich ist wird hiermit einvernehmlich auf die Anwendung des richterlichen Mäßigungsrechtes hinsichtlich der verrechneten Stornogebühr verzichtet.
Es ist darauf hinzuweisen, dass ein unbedingter Ausschluss für Vertragsrücktritte hinsichtlich jener Kaufverträge über Produkte, die nach Kundenspezifikationen individuell angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind besteht (zB Zusammenstellen eines PC’s aufgrund Kundenwunsch). Dies gilt in gleicher Weise für Kaufverträge über Software, sofern die gelieferte Ware entsiegelt wurde oder eine Produktaktivierung bereits erfolgt ist.
IV. Online-Reservierungen von Waren im Webshop
Es besteht für Kunden die Möglichkeit, sich im Webshop des SKC www.skc.at online über dessen Waren und deren Lagerstand in den einzelnen Shops zu informieren. Zusätzlich kann sich der Kunde Waren zur Direktabholung in den einzelnen Geschäftslokalen reservieren lassen.
Als Bestätigung hinsichtlich der Verfügbarkeit einzelner Waren wird dem Kunden bei Online-Reservierungen eine automatisch generierte E-Mail zugesandt, worin die wesentlichen Informationen der eingegangenen Bestellung enthalten sind.
Der SKC nimmt Kundenreservierungen erst durch Zustellung eines weiteren, durch einen Mitarbeiter des SKC eigens hinsichtlich der jeweiligen Warenreservierung individualisierten, E-Mails an. Ab Erhalt dieses – zweiten – E-Mails darf der Kunde davon ausgehen, dass die reservierte Ware für Ihn im jeweiligen Geschäftslokal des SKC zur Abholung bereit steht. Es ist für den Kunden in der Folge weiters möglich telefonisch mit dem zuständigen Mitarbeiter in Kontakt zu treten.
Sofern ein Kunde auf diesem Wege im Webshop Waren zur Abholung in einem der Geschäftslokale reserviert, wird die bestellte Ware im jeweiligen Shop für ihn bis zum nächsten Werktag um 18:00 Uhr bereitgehalten. Zu jedem späteren Zeitpunkt ist der SKC zum Zwischenverkauf ohne jede weitere Benachrichtigung des reservierenden Kunden berechtigt.
Online-Reservierungen über den Webshop des SKC www.skc.at sind nicht vom Geltungsbereich des Fernabsatzes umfasst, weshalb auch die dafür einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht anwendbar sind.
Sowohl die automatisch generierte Reservierungsbestätigung, als auch das obgenannte individualisierte E-Mail durch den einen Mitarbeiter des SKC stellen aus Sicht des SKC keine Annahme eines Kundenangebotes dar und entsteht dadurch folglich kein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zwischen dem SKC und dem Kunden.
V. Preise und Bezahlung:
1. Preise
Die in Prospekten, auf der Internetseite www.skc.at auf Kundenpreislisten, Aushängen in den Geschäftslokalen oder in Print-Medien angegebenen Preise sind Tagespreise, wobei der am Bestelltag (Tag der Auftragserteilung) angegebene Verkaufspreis gültig ist. Alle Preise verstehen sich - soweit nicht anders angegeben - als Barzahlungspreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei offensichtlichen Fehlern bzw. Irrtümern behält sich der SKC vor, den korrekten Preis zu berechnen.
2. Währungseinheit
Die Währungseinheit, in der sämtliche Preise angegeben werden ist der EURO.
3. Bezahlung
Die Bezahlung ist bei Abholung in bar oder per Bankomatkarte im jeweiligen Geschäftslokal des SKC zu entrichten. Für den Fall der Rechnungszusendung ist der Rechnungsbetrag – sofern im Einzelfall nicht Abweichendes vereinbart wurde – prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der SKC zur Verrechnung sämtlicher daraus entstehender Spesen sowie der - zur Einbringung des Rechnungsbetrages notwendigen - tarifmäßigen Inkasso- bzw. Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren an den säumigen Kunden berechtigt.
4. Reihenfolge der Berücksichtigung von Zahlungseingängen
Zahlungen werden zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das rückständige Entgelt angerechnet.
5. Verzugszinsen
Die Verzugszinsen gelten als mit 12 % per anno vereinbart.
6. Besonderheiten im Hinblick auf Wiederverkäufer
Sofern es sich beim Kunden um einen Wiederverkäufer handelt, wird dessen Forderung hinsichtlich des Kaufpreises gegen den dritten Käufer bis zur Höhe der Kaufpreisforderung des SKC gegen den Wiederverkäufer (also gegen jenen Kunden, der als direkter Geschäftspartner des SKC gilt) schon jetzt an den SKC zediert.
VI. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Allgemein
Die bestellte bzw. gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des SKC. Vor der vollständigen Bezahlung der Forderung des SKC ist es jedem Kunden untersagt, die Ware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder Dritten sonstige Rechte daran einzuräumen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und andere, die Rechtsstellung des SKC beeinträchtigende Zugriffe Dritter auf die mit Eigentumsvorbehalt des SKC behaftete Ware hat der Besteller unverzüglich anzuzeigen (Name, Anschrift und Vertreter der betreibenden Partei, Exekutionsgericht, Geschäftszahl, Datum der Exekutionsbewilligung, Datum der Pfändung, etc.). Der Kunde hat derartigen Maßnahmen unter Hinweis auf das Vorbehaltungseigentum des SKC sofort zu widersprechen.
Der Kunde haftet dem SKC für sämtliche Schäden, die aus einer Verletzung seiner Verständigungspflicht erwachsen; weiters übernimmt der Kunde die Haftung für außergerichtliche oder gerichtliche Kosten des Exszindierungsverfahrens im tarifmäßigen Ausmaß (RATG u. GGG in der jeweils geltenden Fassung).
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die seitens des SKC gelieferten Programmträger sowie das Nutzungsrecht an der sich darauf befindlichen Software.
Der Kunde hat unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren mit größter Sorgfalt zu verwahren und ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu schützen bzw. die Ware dahingehend zu versichern. Allfällige Ansprüche aus den Versicherungsverträgen gelten bereits ab Abschluss des Liefervertrages als an den SKC zediert. Der Kunde verpflichtet sich, den SKC aus einer Verletzung der Sicherungs- und Versicherungspflicht schad- und klaglos zu halten.
2. Besonderheiten hinsichtlich Unternehmern iSd UGB
Gegenüber Unternehmern iSd UGB (in der geltenden Fassung) ist der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher aus Geschäftsbeziehung zum SKC in der Vergangenheit entstandenen und entstehenden Forderungen aufrecht. Gesetzt dem Fall, dass eine kontokorrentmäßige Abrechnung mit dem (unternehmerischen) Kunden vereinbart wurde, gilt dies auch dann, wenn der Saldo gebildet und anerkannt wird.
VII. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
1. Allgemeines
Auftretende Mängel sind durch die Kunden möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden bekannt zu geben.
Bei berechtigten Rügen von Mängeln innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist und Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgt nach Wahl durch den SKC kostenlose Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden oder Ersatzlieferung in angemessener Frist. Ausgeschlossen ist der Ersatz für Folgeschäden, sonstige unmittelbare Schäden und Verluste oder entgangenem Gewinn bzw. Betriebsunterbrechung aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung. Eine Haftung für Personenschäden sowie eventuelle Ersatzansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz (in der geltenden Fassung) werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht beschränkt.
Der gesetzlichen Definition entsprechend, erfüllen Produkteigenschaften, welche in technischen Normen oder Herstellerangaben angeführt sind, jedenfalls das Erfordernis der ausdrücklich zugesagten oder üblicherweise zu erwartenden Eigenschaften und Leistungsmerkmale.
2. Gewährleistungsausschluss
Sämtliche Gewährleistungsansprüche sind gegenüber allen Kunden (Verbraucher im Sinne des KSchG und Unternehmer im Sinne des UGB (beide Gesetze in der jeweils geltenden Fassung) jedenfalls ausgeschlossen, wenn durch den Kunden oder in dessen Auftrag vor Übergabe der mangelhaften Ware an den SKC an PC-Komponenten manipuliert wurde oder diese geöffnet wurden.
3. Unternehmen - Mängelrüge
Wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des UGB (in der geltenden Fassung) ist, hat er die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen. Eventuelle Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach Erhalt der Ware bzw. Leistung, bei sonstigem Verlust aller ihm aus bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängeln zustehenden Ansprüche schriftlich zu rügen.
3. Keine Haftung hinsichtlich eines Datenverlustes bei Reparaturarbeiten
Die Daten auf den zu reparierenden Geräten der Kunden werden durch den SKC sorgfältig behandelt.
Der SKC übernimmt jedoch keine Haftung für einen Datenverlust der im Zuge von Reparaturarbeiten auftritt. Der Kunde hat – auch wenn er ein Verbraucher im Sinne des KSchG (in der jeweils gültigen Fassung) ist – selbst für eine ausreichende Sicherung seiner Daten auf einem geeigneten Speichermedium zu sorgen.
4. Behauptete, tatsächlich aber nicht vorhandene Mängel
Werden dem SKC Waren mit angeblich vorhandenen Mängeln übergeben und stellt sich bei Überprüfung heraus, dass tatsächlich gar keine Mängel vorhanden sind, so liegt kein Fall der Gewährleistung vor. Es wird sodann vom SKC der tatsächliche Überprüfungsaufwand, mindestens jedoch eine Überprüfungspauschale von EUR 40,-- (inkl. 20 %USt), verrechnet.
5. Bestellung lizenzierter Software von Dritten
Bestellt der SKC für einen Kunden lizenzierte Software von einem Dritten, so bestätigt der Kunde die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Public Domain-Software oder Shareware ist auf der jeweiligen Verpackung als solche bezeichnet und es wird dafür seitens des SKC keine Gewähr oder Haftung in irgendeiner Form übernommen.
Auch hinsichtlich der letztgenannten Software gilt, dass der Kunde zur Einhaltung der Nutzungsbestimmungen und allfälliger Lizenzregelungen verpflichtet ist und den SKC gegen Inanspruchnahme aus einem Verstoß dagegen schad- und klaglos zu halten hat.
Eine Weitergabe oder kurzfristige Überlassung von Software an Dritte ist in jedem Fall untersagt! Dies auch wenn die Software in Kopie weitergegeben wird. Im Falle eines Zuwiderhandelns durch den Kunden ist dieser auch hier verpflichtet den SKC im Falle einer Inanspruchnahme daraus schad- und klaglos zu halten.
VII. Garantie
1. Allgemeines
Wenn nicht anders vereinbart, gewährt der SKC auf Einzelkomponenten 1 Jahr und auf Personal Computer 2 Jahre Garantie.
2. Herstellergarantie
Bei Geräten wie Notebooks, Monitoren, Druckern, Scannern und ähnlichem kommen zur Abwicklung der Garantie die Bestimmungen der Hersteller zur Anwendung.
VIII. Sonstiges
1. Website
Die Website www.skc.at dient ausschließlich der Information; Produktbeschreibungen, Fotos, Datenblätter, Links etc. dienen lediglich der Veranschaulichung die sich darauf befinden haben ausschließlich einen symbolhaften bzw. beschreibenden Charakter. Die gelieferten Waren können von den eben genannten Darstellungen bzw. Schilderungen abweichen.
Der SKC übernimmt trotz sorgfältiger Wartung seiner Website keine Haftung hinsichtlich der Vollständigkeit, Auswahl und inhaltlicher Richtigkeit der darauf befindlichen Information.
Dies gilt insbesondere für fremde Inhalte (zB Datenblattbereitstellungen durch IT-scope; Links jeder Art) die durch/über die Website www.skc.at erreichbar sind.
Die auf der Website des SKC publizierten Bild- und Datenmaterialien unterliegen dem Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des SKC verwendet werden.
2. Kundenpasswort
Der Kunde ist zum Schutz seines Kundenpasswortes vor dem Missbrauch durch Dritte verpflichtet. Der Kunde haftet dem SKC hinsichtlich einer missbräuchlichen Verwendung seines Passwortes.
3. Datenschutz:
Die personenbezogenen Daten der Kunden werden nach der strengen Vorschrift des geltenden österreichischen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und genutzt. Der SKC setzt die Kunden davon in Kenntnis, dass deren Daten, soweit dies im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendig (Rechnungswesen, Kundenpflege, Vertragserfüllung) und im Rahmen des Datenschutzgesetzes zulässig ist, EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet werden. Der SKC verpflichtet sich jedoch, die ihm im Rahmen der getätigten Bestellung zugekommenen Daten des Kunden streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht für die Erbringung technischer, logischer oder anderer Dienstleistungen notwendig ist. Auf Verlangen werden personenbezogene Daten gelöscht oder es kann persönlich nach Absprache im erforderlichen Umfang Einsicht genommen werden.
Den Kunden trifft im Gegenzug dazu die Verpflichtung, Änderungen hinsichtlich seines Namens oder der Geschäftsbezeichnung, Änderung der angegebenen Teilnehmerrufnummer, seiner Adresse oder Geschäftsanschrift bzw. Änderungen im Hinblick auf seine Rechtsform dem SKC umgehend anzuzeigen. Unterlässt der Kunde dies, gelten rechtlich bedeutsame Erklärungen des SKC (zB Mahnungen) als zugegangen, sofern diese an die zuletzt bekannt gegebene Adresse erfolgt sind.
4. Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand für Verbraucher richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ansonsten gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht des Firmensitzes (BG Perg bzw. LG Linz).
Es gilt österreichisches Recht, sofern Bestimmungen zum Schutz der Konsumenten nicht dagegen sprechen.
5. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen Regelungen. Aus dem Umstand, dass wir einzelne oder alle der uns entstehenden Rechte nicht ausüben, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.
Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz
Besteller, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 14 Werktagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird, Samstage zählen nicht als Werktage.
Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt.
Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
Die Ware sollte in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen.
kein Rücktrittsrecht besteht bei maßgefertigten oder auf besonderen Kundenspezifikationen gefertigte Waren.
Rückgaberecht bei über den Webshop reservierter Artikel
Das oben beschriebene Rückgaberecht steht nur Kunden zu, die Ware auf dem Versandweg per Paketdienst geliefert bekommen.
Bei Kauf der Ware im Geschäft können Sie diese vor Kauf begutachten, die Abläufe bei der Bestellung im Webshop und Abholung in einem unseren Shops in Mauthausen und Freistadt sind ebenso gestaltet. In diesen Fällen sieht der Gesetzgeber kein „Rückgaberecht“ vor. Es wird aber nach eine für beide Seiten annehmbare Lösung gesucht.